Richard Wagner Die Walküre - Act I
LP, Mono

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 60:15
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Seraphim / 60190
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 60:15  
A 1. Die Walküre - Act I (Beginning) 31:05
B 2. Die Walküre - Act I (Conclusion) 29:10

Infos

Art Direction – Marvin Schwartz
Bass Vocals [Hunding] – Emanuel List
Conductor – Bruno Walter
Orchestra – The Vienna Philharmonic Orchestra
Soprano Vocals [Sieglinde] – Lotte Lehmann
Tenor Vocals [Siegmund] – Lauritz Melchior

Recorded in 1935

Presswerk-ID (Stamped in runotus, enclosed in a triangle): IAM
Matrix / Runout (Side A label): 2XVH-10004
Matrix / Runout (Side B label): 2XVH-10005
Matrix / Runout (Side A runout): 1-60190 X2 IAM
Matrix / Runout (Side B runout): 2-60190 W1 IAM

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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