Ray Parker Jr. + Raydio + Ray Parker Jr. & Raydio The Best Of Ray Parker Jr. & Raydio
Split-CD, 1989, Best-Of

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1989
Zeit k.A.
EAN-Nr. 4007192603657
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Arista Records, Inc. / 260 365
Musikrichtung Soul/R&B
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Ray Parker Jr. Ghostbusters
2. Raydio You Can't Change That
3. Ray Parker Jr. & Raydio A Woman Needs Love (Just Like You Do)
4. Ray Parker Jr. & Raydio More Than One Way To Love A Woman
5. Ray Parker Jr. Stay The Night
6. Ray Parker Jr. Let Me Go
7. Raydio Betcha Can't Love Me Just Once
8. Raydio Jack And Jill (Back Up The Hill)
9. Ray Parker Jr. The Other Woman
10. Ray Parker Jr. & Raydio Two Places At The Same Time
11. Ray Parker Jr. (I Still Can't Get Over) Loving You
12. Ray Parker Jr. Girls Are More Fun
13. Raydio Is This A Love Thing
14. Ray Parker Jr. & Raydio For Those Who Like To Groove

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.