Ray Charles Ray Charles
2-12", 2024, Mono, Nummeriert, Re-Release, Remastered, Gatefold, 180 Gramm Vinyl

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2024
Orig. Release 1957
Zeit 40:09
EAN-Nr. 753088750779
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Analogue Productions / APA 007-45
Musikrichtung Soul/R&B
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
12" 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 21:31  
A 1. Ain't That Love 2:50
A 2. Drown In My Own Tears 3:15 C
A 3. Come Back Baby 3:00
A 4. Sinner's Prayer 3:15 C
B 5. Funny (But I Still Love You) 3:05 C
B 6. Losing Hand 3:07
B 7. A Fool For You 2:59
12" 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 18:38  
A 1. Hallelujah I Love Her So 2:35
A 2. Mess Around 2:39 C
A 3. This Little Girl Of Mine 2:30
A 4. Mary Ann 2:41
B 5. Greenbacks 2:49 C
B 6. Don't You Know 2:36
B 7. I Got A Woman 2:48

Infos

45 RPM

Im Original veröffentlicht als "Atlantic – 8006"
Wiederveröffentlichung im Rahmen der Analogue Productions Atlantic 75 Audiophile Serie
Mit Beiblatt zur Serie
Die ersten 2000 Exemplare sind nummeriert

Matrize
Seite 1: APA 007-45-A BERNIE GRUNDMAN ▽
Seite 2: APA 007-45-B BERNIE GRUNDMAN ▽
Seite 3: APA 007-45-C BERNIE GRUNDMAN ▽
Seite 4: APA 007-45-D #2 BERNIE GRUNDMAN ▽

Folienumschnitt durch Bernie Grundman vom originalen Masterband
Pressung bei Quality Record Pressings
Cover von Stoughton Printing

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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