Ravi Shankar The Very Best Of
2-CD, 2010, Best-Of

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2010
Zeit k.A.
EAN-Nr. 5099962945523
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Warner Classics / nicht vorhanden
Musikrichtung Sonstiges: Experimentalmusik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Prabhati
2. Swara-Kakali
3. Raga Piloo
4. Dhun
5. Twilight Mood
6. Raga Kaushi Kanhara (Alap-Jor-Jhala) L
7. Raga Kaushi Kanhara (Gat In Dhamar) L
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Kafi-Holi (Spring Festival Of Colours)
2. Mishra Piloo
3. Tala Rasa Ranga
4. Tabla (Dhwani)
5. Song From The Hills
6. Tala (Tabla Tarang)
7. Gat Kirwani
8. Raga Malkauns (I. Alap)
9. Raga Malkauns (II. Jor)
10. Tala Sawari
11. Pahari Dhun

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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