Rage Against The Machine Killing In The Name
7", 1993, Marbled Vinyl, Weißes Vinyl

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1993
Orig. Release 1992
Zeit 8:58
EAN-Nr. 5099765849271
Label/Labelcode Epic / LC 0199
Plattenfirma/Katalog-Nr. Epic / 658492 7
Musikrichtung Metal: Crossover
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 8:58  
A 1. Killing In The Name 5:13
B 2. Clear The Lane 3:45

Infos

Unternehmen usw.


Phonographic Copyright (p) – Sony Music Entertainment Inc.
Copyright (c) – Sony Music Entertainment (UK) Ltd.
Published By – Retribution Music (2)
Distributed By – Sony Music

Mitwirkende


Lyrics By – Zack de La Rocha
Producer – Gggarth, Rage Against The Machine
Written-By – Rage Against The Machine

Anmerkungen


A Side) Taken from the CD/MC/LP "Rage Against The Machine"
B Side) Available only on 7", CD and 12" singles.

Barcode und andere Identifikationsmerkmale


Barcode: 5099765849271
Label Code: 0199
Rights Society: MCPS/BIEM
Matrix / Runout (Label A): 658492 7A
Matrix / Runout (Label B): 658492 7B
Other (B side label and back cover): 31-658492-04

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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