Queensrÿche A Measure Of Success
CD, 1997, Bootleg, Limited Edition, Live, Nummeriert

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Zeit 70:34
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Suck My Disc! Ltd. / FPJ0Q001
Musikrichtung Metal: Heavy Metal, Power Metal, Progressive Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 70:34  
1. Nightrider 4:11 L
2. Prophecy 3:57 L
3. Deliverance 3:18 L
4. NM 156 4:11 L
5. Child Of Fire 5:14 L
6. Before The Storm 5:14 L
7. Guitar Solo / Blinded 5:36 L
8. The Lady Wore Black 6:49 L
9. En Force 4:54 L
10. Roads To Madness 9:36 L
11. Warning 4:54 L
12. Queen Of The Reich 6:46 L
13. Take Hold Of The Flame 5:54 L

Infos

Live at Harpo's Bar, Detroit Michigan December 10th 1984
CD-R, limited Edition: 200 Stück

Ist die gleiche Aufnahme wie beim Bootleg En Force

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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