QuasiModo C.Y.R.
CD, 1999

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit 38:58
EAN-Nr. 4032648001237
Label/Labelcode LC 6260
Plattenfirma/Katalog-Nr. Noiseworks Records / NW123
Musikrichtung Metal: Heavy Metal, Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 38:58  
1. They Don´t Told 3:48
2. Catch 4:00
3. Don`t 4:20
4. C.I.A.W.B. 4:07
5. C.Y.R. 3:47
6. Beautiful Day 4:33
7. Khan´s Eyes 5:05
8. Revelation 3:00
9. Isn´t It 3:03
10. Nothing 3:15

Infos

Sascha Schnabl - Bass, Vocals
Ronald Czyrny - Guitar, Vocals
Michel Domaing - Drums

außen IFPI L033
innen IFPI 121E
Herstellungsland = Frankreich

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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