Pure Pleazure Bring Me Back
12", 1995

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1995
Zeit 20:00
EAN-Nr. 720152801002
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Metropolitan Recording Corp. / Tazmania Records / MRCTAZ 8010
Musikrichtung Elektronische Musik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
12"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 20:00  
1. Bring Me Back [Radio Mix] 3:58
2. Bring Me Back [Accapella] 3:30
3. Bring Me Back [Straight Pass Mix] 4:05
4. Bring Me Back [Way Back Mix] 3:52
5. Bring Me Back [Ny Edit Mix] 4:35

Infos

Sub-Genre
Freestyle

Credits
Co-producer, Written-By – M. Bertot
Edited By – Freddy Rivera
Executive-Producer – A. Ponzio
Mixed By – Rob Federici
Producer – Willie Valentin

Notes
Mixed at The Polygon.
Edited at Digital Genesis.
Published by Tazmagna, BMI / PLAYTHEMUSIC, ASCAP.
Co-published by First Time Up Music, ASCAP.
℗ 1995 Taz Productions
Made in the USA.

BAOI (Barcode and other Identifiers) / Matrix
ID Order List; Place; Type; Side; Details; Matrix Discription;
15102 1 BC/EAN; Label (Vinyl); printed; A/B; 7 20152-8010-0 2; -
15102 2 Rights Society; Label (Vinyl); printed; A/B; ASCAP; [RS for the USA]
15102 3 Matrix; Runout (Vinyl); etched; A; MRC TAZ-8010-A; -
15102 4 Matrix; Runout (Vinyl); etched; B; MRC TAZ-8010-B; -
15102 5 Mastered By; Runout (Vinyl); etched; A/B; DCHARLES; [Mastered by Dick Charles]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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