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2-LP, 2015, Gatefold

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2015
Zeit k.A.
EAN-Nr. 5055300385253
Label/Labelcode PiL / LC 49053
Plattenfirma/Katalog-Nr. Pil Official Limited / PiL 005 LP
Musikrichtung Punk: Post-Punk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Double Trouble
A 2. Know Now
A 3. Bettie Page
B 4. C'est La Vie
B 5. Spice Of Choice
B 6. The One
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Big Blue Sky
A 2. Whole Life Time
B 3. I'm Not Satisfied
B 4. Corporate
B 5. Shoom

Infos

Farbig bedruckte Innenhüllen mit Bildern und Songtexten

Cover und Label enthalten keine Angaben zu den Spielzeiten.

Bilder
Bild 01: Frontcover
Bild 02: Backcover
Bild 03: Gatefold Innen links
Bild 04: Gatefold Innen rechts
Bild 05: Innenhülle 1
Bild 06: Innenhülle 2
Bild 07: LP1 Label Seite 1
Bild 08: LP1 Label Seite 2
Bild 09: LP2 Label Seite 1
Bild 10: LP2 Label Seite 2

Identifikationsdaten
LP1
Matrize 1: BF89466-01 A2
Matrize 2: BF89466-01 B1

LP2
Matrize 1: BF89466-02 C1
Matrize 2: BF89466-02 D1

LC 49053
Label: PiL Official
(P) (C) 2015 PiL Official Limited

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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