Presenting Marilyn Horne In Operatic Arias
LP, 1965

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1965
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. London Records Inc. / 5910
Musikrichtung Klassik: Oper
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Gioachino Rossini Eccomi Al Fine - Ah! Quel Giorno - Ognor Rammento [Semiramide ]
2. Giacomo Meyerbeer O Prêtres De Baal - Ô Toi, Qui M'abandonne [Le Prophète ]
3. Wolfgang Amadeus Mozart Parto, Parto [ La Clemenza Di Tito ]
4. Giacomo Meyerbeer Nobles Seigneurs, Salut! - Une Dame [Les Huguenots ]
5. Gioachino Rossini Cruda Sorte! [L'italiana In Algeri ]
6. Gaetano Donizetti Deciso È Dunque - Le Richezze [La Figlia Del Reggimento]
7. Gioachino Rossini Nacqui All'affanno - Non Più Mesta [ La Cenerentola ]

Infos

Marilyn Horne - mezzosoprano

The Orchestra of the Royal Opera House, Covent Garden
conducted by Henry Lewis

MONO

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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