Powerstation - We Will Rock You
CD, 1993

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 1993
Zeit 65:26
EAN-Nr. 7619933005827
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. K-Tel Switzerland AG / CD KTEL 330058-2
Musikrichtung Rock: Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
12 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 65:26  
1. Uriah Heep Easy Livin' 2:36
2. Gotthard Firedance 6:14
3. Gary Moore Don't Let Me Be Misunderstood 3:36
4. Sic Vikki Stop Breakin' My Broken Heart 3:51
5. Krokus Bedside Radio 3:19
6. Rose Tattoo Rock'n'Roll Outlaw 3:20
7. Meat Loaf Bat Out Of Hell 9:49
8. Mud Slick Slow Down 4:11
9. Accept I Don't Wanna Be Like You 4:21
10. 10cc The Wall Street Shuffle 3:52
11. Fax We Will Rock You 3:29
12. Mama's Boys Judgement Day 3:43
13. Cheap Trick I Want You To Want Me 3:08
14. Chris von Rohr What I Like 3:22
15. Steve Whitney Band AC/DC Medley 6:35

Infos

Frontcover: 2-seitig bedruckt
Herstellungsland: laut CD Label >> Made in EEC
Keine SID Codes vorhanden.
Matrize: 40524 * TELESONIC 330058-2 . *1
Labelcode: nicht vorhanden
(P)+(C) 1993 K-Tel Switzerland AG

Bilder: (HiRes)
1: Frontcover
2: Frontcover Rückseite
3: CD
4: CD Matrix
5: Backcover

Änderungen / Changes:
05.09.2018: Frontcover durch großes Bild ersetzt
05.09.2018: 4 weitere Bilder ergänzt
05.09.2018: Weitere Infos eingetragen
05.09.2018: Plattenfirma von "K-Tel International Switzerland AG" in "K-Tel Switzerland AG" laut (C) Angabe korrigiert
05.09.2018: Herstellungsland von "Schweiz" in "Europäische Union" korrigiert. Es gibt keinen Hinweis auf die Schweiz als Herstellungsland. Zudem war die Schweiz nie Mitglied der EU. Somit kann Schweiz als Herstellungsland auf keinen Fall stimmen.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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