Podium
CD + DVD, 2003, Pappschuber, Special Edition

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit 53:13
EAN-Nr. 3283451006259
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Fidélité / M6 Interactions / 8345100622
Musikrichtung Soundtrack
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 53:13  
1. Bernard Frédéric Alexandrie Alexandra [Remixé Par Bob Sinclair] 4:10 C
2. Michel Polnareff Lettre À France 4:49
3. Claude François I Know 3:15 C
4. Julien Clerc La Californie 2:57
5. Sheila Spacer 3:37
6. Bernard Frédéric Le Chanteur Malheureux 3:08 C
7. Michel Polnareff Holidays 3:18
8. Bernard Frédéric Chanson Populaire [Ça S'en Va Et Ça Revient] 3:24 C
9. Bernard Frédéric Le Téléphone Pleure 4:01 C
10. Bernard Frédéric Cette Année-Là 3:15 C
11. Claude François Magnolias For Ever 4:16
12. Bernard Frédéric C'est Comme Ça Que L'on S'est Aimé 3:28 C
13. Bernard Frédéric & Claude François Comme D'habitude 3:33 C
14. Claude François Belinda 2:41
15. Bernard Frédéric Ma Préférence 3:21
DVD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Unbekannt Making Of
2. Unbekannt Bande Annonce Du Film
3. Unbekannt Galérie Photos

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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