Pink Floyd At The Beeb Vol. I
CD, 2008, Bootleg, Compilation, Live

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2008
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Ime Culombia / PFATB6769
Musikrichtung Rock: Art Rock, Psychedelic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. The Murderotic Woman Of Careful With That Axe, Eugene L
2. The Massed Gadgets Of Hercules L
3. Let There Be More Light L
4. Julia Dream L
5. Point Me At The Sky L
6. Baby Blue Shuffle In D Major (Narrow Way Part One L
7. Embryo L
8. Interstellar Overdrive L
9. Grantchester Meadows L
10. Cymbaline L
11. Green Is The Colour L
12. Narrow Way Part Three L
13. Vegetable Man L
14. Scream Thy Last Scream L
15. Jugband Blues L
16. Pow R Toc H. L

Infos

Titel 1-4: "Top Gear", Rec. 25th June 1968
Titel 5-8: "Top Gear", Rec. 2nd December 1968
Titel 9-12: "Nite Ride", Rec. 12th May 1969
Titel 13-16: "Top Gear", Rec. 19th December 1967

These soundboard recordings are taken from the original masters, except for 13 to 16 which were copied from an excellent broadcast recordings.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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