Peter René Körner Die Süßesten Früchte
Schellack-Platte (10"), 1952, Mono

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1952
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polydor / 48829
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Schellack-Platte (10")
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Die Süßesten Früchte
B 2. Sonntags Um Zwei

Infos

Versionen:
Unterschied zu DS 715530:
Label / Begleitung: Dort bilden laut Angabe auf dem Label "Bert Peters und seine Tanzsolisten" die musikalische Begleitung. Hier ist es "Adalbert Luczkowski mit dem Kölner Tanz- und Unterhaltungsorchester".


Die Süßesten Früchte:
Comedie-Foxtrott

Begleitung:
B. Kist
R. Bergson
Ein Kinderchor
Adalbert Luczkowski mit dem Kölner Tanz- und Unterhaltungsorchester

Sonntags Um Zwei:
Fußball-Polka

Begleitung:
B. Kist
M. Schulz
W. Hofmann
Adalbert Luczkowski mit dem Kölner Tanz- und Unterhaltungsorchester


Herstellungsland:
Runout → Made in Germany

Herstellungsjahr:
Runout → 17.11.52 / 22.3.52

Identifikationsmerkmale:
Seite 1
Matrix (gestanzt): 48 829 A
Matrix (gestanzt): 4147² SN
Weiteres (gestanzt, Runout): X

Seite 2
Matrix (gestanzt): 48 829 B
Matrix (gestanzt): 4022³ SN
Weiteres (gestanzt, Runout): U

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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