Pete Namlook & Klaus Schulze The Dark Side Of The Moog
CD, 1994, Limited Edition

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1994
Zeit 51:14
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode Generator / Labworks Germany / Virtual Recordings / LC 6269
Plattenfirma/Katalog-Nr. Fax +49-69/450464 / PK 08/96
Musikrichtung Pop: Electro
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 51:14  
1. Wish You Were There (Part I) 5:01
2. Wish You Were There (Part II) 5:00
3. Wish You Were There (Part III) 5:00
4. Wish You Were There (Part IV) 4:59
5. Wish You Were There (Part V) 5:00
6. Wish You Were There (Part VI) 4:59
7. Wish You Were There (Part VII) 5:00
8. Wish You Were There (Part VIII) 4:59
9. Wish You Were There (Part IX) 4:59
10. Wish You Were There (Part X) 6:17

Infos

CD hat keine EAN-Nummer.
Erstauflage auf FAX-Label limitiert auf 1000 Stück (nicht nummeriert).
Gedruckte Tracklist lautet "Wish You Were There 51:21". (siehe Weitere Bilder)

All Tracks written by Pete Namlook & Klaus Schulze
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[Herstellungsland: Aufdruck Cover]
[Tracklängen: Software]
[Matrixnummer: CD PLANT MFG PK 08/96 CDM01]
[SID-Code CD-Master: n/a]
[SID-Code Presswerk: n/a]
[LC 6269]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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