Party Collection Vol. 02
CD, 1996

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1996
Zeit 78:10
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. S*R International / 38 404 0
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
5 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 78:10  
1. Soul II Soul Back To Life 3:49
2. Cameo She's Strange 6:52
3. Indeep Last Night A D.J. Saved My Life 5:39
4. Take That Sure 3:40
5. Snap! Ooops Up 4:06
6. Rozalla Work Me 4:07
7. Maxi Priest Close To You 4:04
8. Robbie Nevil C'est La Vie 3:24
9. Ellis, Beggs & Howard Big Bubbles No Troubles 3:33
10. Captain Sensible Wot 5:40
11. Oliver Cheatham Get Down Saturday Night 6:27
12. Charles & Eddie Would I Lie To You 3:41
13. Sydney Youngblood I'd Rather Go Blind 4:15
14. Big Light Trouble Is 4:05
15. Londonbeat No Woman No Cry 4:04 C
16. Bill Withers Lovely Day 3:45
17. Rose Royce Car Wash 3:19
18. Nick Straker Band A Walk In The Park 3:40

Infos

Diese CD gehört zu einer Serie mit 20 Teilen. Die Tracklist auf dem Back Cover und im Einleger enthält zwei falsche Schreibweisen: Oliver Cheatham wird als „Oliver Cheathman“, Ellis Beggs & Howard als „Ellis & Howard Begs“ genannt.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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