Paddy Reilly The Very Best Of Paddy Reilly: 30 Of His Finest Performances
2-CD, 2002, Compilation

Herstellungsland Irland
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Zeit k.A.
EAN-Nr. 5099343822016
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Dolphin Records / PR-TVCD1
Musikrichtung Volksmusik/Folklore: Irish/Scottish/British Folk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Fields Of Athenry
2. Bunch Of Thyme
3. Scorn Not His Simplicity
4. The Crack Was Ninety In The Isle Of Man
5. Only Our Rivers Run Free
6. The Flower Of Sweet Strabane
7. Deportees
8. The Old Refrain
9. The Town I Loved So Well
10. Mulligan And Me
11. Farewell To The Rhonda
12. Sweet Carnlough Bay
13. Spancil Hill
14. Bunclody
15. Farewell To Dublin
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Dancing At Whitsun
2. Champions At Keeping Them Rolling
3. Matt Hyland
4. Cliffs Of Dooneen
5. The Coming Of The Road
6. Peggy Gordon
7. John O'dreams
8. Paddy's Green Shamrock Shore
9. Galtee Mountain Boy
10. Hills Of Kerry
11. Farewell To Nova Scotia
12. There Has To Be An End To It Someday
13. Lark In The Morning
14. Galway Races
15. Beautiful Dreamer

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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