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Herstellungsland | DDR |
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Veröffentlichungs-Jahr | 1982 |
Orig. Release | 1970 |
Zeit | k.A. |
EAN-Nr. | nicht vorhanden |
Label/Labelcode | nicht vorhanden |
Plattenfirma/Katalog-Nr. | VEB Deutsche Schallplatten Berlin DDR / 8 20 857 |
Musikrichtung | Klassik |
Sammlungen | Gesucht | Flohmarkt |
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1 | 0 | 0 |
LP | ||||
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Track | Künstler/Band | Titel | Zeit | Besonderheit |
1. | Johann Sebastian Bach | Fantasie Und Fuge G-Moll BWV 542 | I | |
2. | Johann Sebastian Bach | Fantasie G-Dur BWV 572 | I | |
3. | Johann Sebastian Bach | Fantasia Super: Komm, Heiliger Geist, Herre Gott BWV 651 | I | |
4. | Johann Sebastian Bach | Allein Gott In Der Höh' Sei Ehr' BWV 676 | I | |
5. | Georg Böhm | Präludium Und Fuge C-Dur | I | |
6. | Max Reger | Phantasie Über Den Coral "Eine Feste Burg Ist Unser Gott" Op.27 | I | |
7. | Hans Friedrich Micheelsen | Toccata Über "Lobe Den Herren" | I |
Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten
Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.
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