Oi! Let's Go Germany
PIC-LP, 2014, Limited Edition, Special Edition

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 2014
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. German Oi! Records / GOIRec001-1
Musikrichtung Punk: Oi-Punk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
PIC-LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Bombecks Oi Ole!
2. Bombecks Schmierfink
3. Lost & Found Straßen Dieser Zeit
4. Lost & Found Verraten Und Verkauft
5. Prolligans Schattenreich
6. Prolligans Heimatstadt
7. Oi!dium Tageslicht
8. Oi!dium Immer Noch Dabei

Infos

CD limitiert auf 200 Stück mit 40 minütiger Spielzeit,
LP+CD limitiert auf 276 Stück
Auf der CD sind noch 4 Bonus-Stücke, dazu gibt es ein Booklet

Bei der Vinyl-Version ist ganz besonders das Format interessant, sie wurde auf "Hybrid-Vinyl" gepresst. Ist im Oi!/Punk-Sektor ein Novum, hat es hier so noch nicht gegeben. Und zwar handelt es sich hierbei um ein "Zwitterwesen" (Hybrid) aus Picture Disc und regulärer Schallplatte, d.h. eine Seite ist mit einem Bild geschmückt und unbespielt, die andere Seite ist pechschwarz und bespielt (mit satten 28 Minuten Spielzeit). (German Oi! Records 2014)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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