NWOBHM Vol. 4
CD, Bootleg, Compilation

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 68:23
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / CD - 013
Musikrichtung Metal: Heavy Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
5 (3 privat) 3 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 68:23  
1. Trident Destiny 3:53
2. Paralex Travelling Man 4:41
3. Satan Kiss Of Death 5:58
4. After Dark Evil Woman 3:54
5. Marquis De Sade Black Angel 4:04
6. A-II-Z No Fun After Midnight 3:13
7. Scratch Metal Breaker 3:59
8. Dragonfly Silent Nights 3:55
9. Mendes Prey On The Border Line 5:40
10. Dawnwatcher Hall Of Mirrors 3:20
11. Dealer Better Things To Do 4:22
12. Limelight White Fire 3:19
13. Hammerhead Time Will Tell 3:43
14. Wikkyd Vikker Black Of The Night 4:40
15. Seventh Son Immortal Hours 3:51
16. Warriör Yesterday's Hero 5:51

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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