NOW That's What I Call Music! 4
CD, 1997

Herstellungsland Argentinien
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Zeit 70:24
EAN-Nr. 731455370720
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI Records Ltd. / Virgin Records Ltd. / PolyGram Records Ltd. / 553 707-2
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 70:24  
1. U2 Discotheque 3:43
2. Spice Girls Wannabe 2:52
3. INXS Elegantly Wasted 4:34
4. Blur Beetle Boom 5:04
5. Sheryl Crow If It Makes You Happy 5:24
6. Warren G. I Shot The Sheriff 3:25 C
7. White Town Your Woman 4:19
8. The Cranberries When You're Gone 4:29
9. Wet Wet Wet If I Never See You Again 3:49
10. Bee Gees Alone 4:47
11. Tina Turner Missing You 4:38 C
12. Per Gessle Do You Wanna Be My Baby 3:48
13. Boyzone Mystical Experience 4:12
14. Fun Lovin' Criminals Scooby Snacks 3:03
15. Enigma Tnt For The Brain 4:33
16. Texas Say What You Want 3:55
17. Backstreet Boys Get Down 3:49

Infos

Argentinische Serie, ungleiche Zusammenstellung zur UK-Serie

Matrix ARGENTINA

Song 6 im Original von Bob Marley, 1974
Song 11 im Original von John Waite, 1986

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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