Northern Lite Super Black
2-LP, 2008

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2008
Zeit k.A.
EAN-Nr. 4014235215401
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. 1st Decade Records / 4014235 21540 1
Musikrichtung Pop: Electro, Synth Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Liar
A 2. GWAG
A 3. If I Knew
B 4. Different
B 5. I Cant Believe
B 6. Im So Glad
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Super Black
A 2. Enough
A 3. In Control
B 4. My Other Self
B 5. Please
B 6. Nowhere
B 7. The Call

Infos

Keinerlei Angaben zu den Tracklängen auf Label oder Cover

Schreibweise Track 2 als Abkürzung wie auf Cover und Label angegeben [abweichend bei der CD und DVD Version, dort als "Girl With A Gun" ausgeschrieben]

Schwarze Innersleeves

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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