No.1 Hits Nr.02
CD

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 37:56
EAN-Nr. 4014936100020
Label/Labelcode Vivo / LC 7507
Plattenfirma/Katalog-Nr. Club Records / 10.002
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:56  
1. Pat Boone Ain't That A Shame 2:22
2. Elvis Presley Hound Dog 2:14
3. The Platters The Great Pretender 2:35
4. Jim Lowe The Green Door 2:12
5. Sonny James Young Love 2:28
6. Buddy Holly That'll Be The Day 2:14
7. Danny & The Juniors At The Hop 2:29
8. Tommy Edwards It's All In The Game 2:35
9. Sheb Wooley The Purple People Eater 2:12
10. The Everly Brothers All Ihave To Do Is Dream 2:18
11. The Platters Twilight Time 2:43
12. The Champs Tequila 2:09
13. Perry Como Hot Diggity 2:21
14. Buddy Knox Party Dol 2:12
15. The McGuire Sisters Sugartime 2:31
16. The Teddy Bears To Know Him Is To Love Him 2:21

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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