Nirvana Ultra Rare Trax Vol. 3
CD, Bootleg

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Ultra Records / NIR3
Musikrichtung Rock: Grunge
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Son Of A Gun C
2. Molly's Lips C
3. Dee Seven C
4. Turn Around C
5. Downer
6. Floyd The Barber
7. Paper Cuts
8. Mr. Moustache
9. Sifting
10. Even In His Youth
11. Polly
12. Blew
13. Love Buzz C
14. Floyd The Barber
15. Downer
16. Mexican Seafood
17. White Lace And Strange
18. Spank Thru
19. Suicide Samurai
20. Hairspray Queen
21. Pen Cap Chew
22. Drain You
23. About A Girl
24. Bambi Kill

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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