Nirvana Ultra Rare Trax Vol. 2
CD, Bootleg

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Ultra Records / NIR2
Musikrichtung Rock: Grunge
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Love Buzz C
2. About A Girl
3. Polly
4. Spank Thru
5. In Bloom
6. Immodium
7. Pay To Play
8. Polly
9. Dive
10. Lithium
11. Sappy
12. Dumb
13. Drain You
14. Endless, Nameless
15. Lounge Act
16. Jesus Doesn't Want Me For A Sunbeam C
17. Here She Comes Now
18. Dementia Seven
19. Pennyroyal Tea
20. Beans & Wine

Infos

1-4 John Peel Session, Maida Vale, London, UK 10/26/89
5-11 Smart Studios, Madison WI, US 4/90
12-14 John Peel Session, Maida Vale, London, UK 9/3/91
15 from 10/30/92
16 & 19 from 10/12/91
17 & 18 from 9/26/91

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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