Nick Garrie The Nightmare Of J.B. Stanislas
2-CD, 2010, Limited Edition, Re-Release, Remastered, Special Edition, Longbox

Herstellungsland Spanien
Veröffentlichungs-Jahr 2010
Orig. Release 1968
Zeit k.A.
EAN-Nr. 8428846211480
Label/Labelcode ELEFANT RECORDS / LC 20216
Plattenfirma/Katalog-Nr. Elefant Records / ER1148
Musikrichtung Rock: Folk Rock, Melodic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
5 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. The Nightmare Of J.B. Stanislas
2. Can I Stay With You
3. Bungles Tours
4. David's Prayer
5. Ink Pot Eyes
6. The Wanderer
7. Stephanie City
8. Little Bird
9. Deeper Tones Of Blue
10. Queen Of Queens
11. Wheel Of Fortune
12. Evening
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Seashore
2. Josefina
3. St. Tropez Whore
4. Three Old Men
5. Que Sera, Sera (Whatever Will Be, Will Be)
6. Summer Nights
7. Wine And Roses
8. Love In My Eyes
9. Queen Of Spades
10. Close Your Eyes
11. Cambridge Town
12. Stone And Silk
13. Bungles Tours
14. Deeper Tones Of Blue
15. Little Bird
16. Stanislas
17. Evening

Infos

40th Anniversary Deluxe Edition
CD 1: The Nightmare of J.B. Stanislas
CD 2:
Tracks 01-05: The Cuts
Tracks 06-17: Lost and Found

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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