Neil Young & Crazy Horse The Warfield
2-CD, 2001, Bootleg, Live

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 2001
Zeit 140:51
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / NYCH01
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 71:41  
1. Sedan Delivery 8:39 L
2. Don't Cry No Tears 5:08 L
3. Love And Only Love 18:22 L
4. Cinnamon Girl 4:23 L
5. Fuckin' Up 9:19 L
6. Cortez The Killer 15:02 L
7. Like A Hurricane 10:48 L
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 69:10  
1. Big Time 7:56 L
2. Powderfinger 5:56 L
3. Welfare Mothers 9:24 L
4. Bite The Bullet 3:03 L
5. Down By The River 15:05 L
6. Hey Hey, My My (Into The Black) 8:30 L
7. Come On Baby Let's Go Down 4:31 L
8. Hold Back The Tears 4:41 L
9. Tonight's The Night 10:04 L

Infos

Live at The Warfield, San Francisco, January 10th 2001

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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