Negativland A Big 10-8 Place
LP, 1983

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1983
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Seeland Records / 003
Musikrichtung Elektronische Musik: Experimental, Freeform
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Theme From A Big 10-8 Place
A 2. A Big 10-8 Place Part One
B 3. Introduction
B 4. Four Fingers
B 5. A Big 10-8 Place Part Two (180-G)

Infos

Als eigentliche Hülle dient eine PE Schutzhülle. In diese ist ein gefalteter Karton eingelegt.
Beigelegt sind dazu noch ein A4-Infoblatt, ein 89 x 58 cm grosses Poster mit Texten in mehreren Sprachen und andere Dinge die leider oft fehlen.
Die Platte steckt in einer Plastik Innenhülle, bei der in einer Ecke ein grosses N eingeprägt ist. Das N ist umrundet von 2 x demselben Satz: A JAMMER CAN.

Cover und Label enthalten keine Angaben zu den Spielzeiten.

Bilder hr
Bild 01: Frontbild
Bild 02: gefalteter Karton Front
Bild 03: gefalteter Karton Rückseite
Bild 04: Infoblatt
Bild 05: Infoblatt
Bild 06: Poster
Bild 07: Poster
Bild 08: Label Seite 1
Bild 09: Label Seite 2

Identifikationsdaten
Aufdruck Cover: N/A
Aufdruck Labels: N/A
Matrize 1: SEELAND 003 A [ ] WHO IS JJX? [ ] 16721(3)
Matrize 2: SEELAND 003 A [ ] KEEP LISTENING - KEEP JAMMING [ ] 16722(3)+

LC nicht vorhanden
Label: Seeland
RS: N/A
℗ © 1983 Seeland Records

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.