Necrophagia Death Is Fun
CD, 2000, Compilation, Re-Release, Digipak

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2000
Orig. Release 1994
Zeit 30:16
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Red Stream / nicht vorhanden
Musikrichtung Metal: Death Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 30:16  
1. Abomination 4:04
2. Young Burial 2:02
3. Black Apparition 5:13
4. Chainsaw Lust 1:08
5. Death Is Fun 0:44
6. Intense Mutilation 0:46
7. Autopsy Of The Living Dead 2:14
8. Witchcraft 2:45
9. Power Through Darkness 1:45
10. Young Burial 2:04
11. Chainsaw Lust 1:05
12. Autopsy Of The Living Dead 2:06
13. Necrophagia 3:25
14. Vomit 0:55

Infos

Auf der Hülle sind nur 12 statt der 14 Titel angegeben.
Die Titel 1-3 sind fälschlicherweise als "Power Through Darkness" Demo 1986 angegeben.
Die Titel 8-12 sind fälschlicherweise als "Nightmare Continues" Demo 1985 angegeben.
Das "Nightmare Continues" Demo ist vom 1986.

Die korrekten Angaben:
Tracks 1 bis 3 sind von der "Nightmare Continues" demo 1986.
Tracks 4 bis 7 sind von einer unveröffentlichten 7"EP 1986.
Tracks 8 bis 12 sind von der "Power Through Darkness" demo 1986.
Tracks 13, 14 sind von dem "The Hallow's Evil" Rehearsaltape 10-31-85.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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