Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit 56:54
EAN-Nr. 4006408170532
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. LaserLight Digital / 17053
Musikrichtung Jazz: Bebop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 56:54  
1. Nat King Cole Trio Easy Listening Blues 3:02
2. Dizzy Gillespie Bop Kick 2:35
3. Charlie Parker & Dizzy Gillespie Rhumba Azul 2:30
4. Dizzy Gillespie Sextet My Melancholy Baby 2:54
5. Sarah Vaughan & Her Orchestra Cherokee 2:45
6. Dizzy Gillespie On The Alamo 2:51
7. Dizzy Gillespie Blue'n Boogie 2:55
8. Charlie Parker & Dizzy Gillespie All The Things You Are 2:45
9. Charlie Parker & Dizzy Gillespie Dizzy Atmosphere 2:46
10. Charlie Parker & Dizzy Gillespie Shaw' Nuff 2:55
11. Charlie Parker & Dizzy Gillespie Hot House 3:07
12. Dizzy Gillespie Sextet One Bass Hit No. 1 2:51
13. Dizzy Gillespie Sextet That's Earl, Brother 2:35
14. Dizzy Gillespie Sextet Oop-Bop-Sh' Bam 2:57
15. Sarah Vaughan & Her Orchestra Meant To Me 2:37
16. Sarah Vaughan & Her Orchestra Lover Man 3:21
17. Sarah Vaughan & Her Orchestra Penthouse Serenade 3:08
18. Sarah Vaughan & Her Orchestra Don't Worry About Me 2:52
19. Sarah Vaughan & Her Orchestra East Of The Sun 2:50
20. Sarah Vaughan & Her Orchestra Everything I Have Is Yours 2:38

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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