Musik Wie Von Einem Anderen Stern
2-LP, Bootleg, Limited Edition, Remix, 180 Gramm Vinyl

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Manger / nicht vorhanden
Musikrichtung Sonstiges: HiFi-Testmedien
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Gütersloher Glocken Volles Geläut
2. Hörspiel Swf Der Himmel Deckt Alles Mit Stille Zu,
3. Bruno-Leonardo Gelber Beethoven: Sonate No.8, C-Moll, P.13
4. Hermann Prey Beethoven: Ich Liebe Dich
5. Sonatori De La Gioiosa Marca Vivaldi "Der Winter" Aus "Die 4 Jahreszeiten", 3 Satz
6. Leipziger Gewandorchester Stravinski: Pulcinella, Tarntella
7. Berliner Philamoniker, Olga Borodina Berliner Philamoniker, Olga Borodina
8. Renaud Garcia-Fons Ghazali
LP 2
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Stefano Grondona Tàrrega: Capricho Arabe
2. Unbekannt Faurè: Pavane
3. Livingston Taylor Isn`t So Lonely
4. Livingston Taylor Grandma`s Hands
5. The Yuri Honing Trio Walking On The Moon
6. The O-Zone Percussion Group Jazz Variants
7. Marla Glen The Cost Of Freedom

Infos

DMM-Disc-Cutting: Pauler Acoustics, Germany

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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