Mottoharu Sano Back To The Street
LP, 1980

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 1980
Zeit 41:06
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Epic / Sony (Japan) / 25-3H-19
Musikrichtung Rock: Pop-Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 41:06  
A 1. 夜のスウィンガー 4:08
A 2. ビートでジャンプ 2:32
A 3. 情けない週末 4:53
A 4. プリーズ・ドント・テル・ミー・ア・ライ 3:50
A 5. グッドタイムス&バッドタイムス 4:55
B 6. アンジェリーナ 4:00
B 7. さよならベイブ 4:32
B 8. バッドガール 4:18
B 9. バック・トゥ・ザ・ストリート 3:46
B 10. ドゥー・ホワット・ユー・ライク - 勝手にしなよ 4:12

Infos

Mit vierseitigem, vierfarbigfen Textblatt. Die Übersetzungen der Titel lauten danach:
1. Night Swinger
2. Beat de Jump
3. (keine Übersetzung, dafür Nasakenai Shumatsu)
4. Please Don't Tell Me A Lie
5. Good Times & Bad Times
6. Angerina
7. Sayonara Baby
8. Bad Girl
9. Back To The Street
10. What Do You Like

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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