Monty Alexander Solo
CD, 1998, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Orig. Release 1980
Zeit 42:59
EAN-Nr. 4011809600021
Label/Labelcode Jeton / LC 6766
Plattenfirma/Katalog-Nr. Bell Musik GmbH, Germany / JET 60 002
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 42:59  
1. Song For Susan 4:47 I
2. Mango Song 4:25 I
3. My One And Only Love 4:12 I
4. Tricotism 3:31 I
5. Mona Lisa 3:34 I
6. Untitled 4:19 I
7. Lloyd's Tune 4:04 I
8. Cavatina (Theme From "Deer Hunter") 5:00 I
9. Too Marvellous 2:32 I
10. Yellow Bird 3:12 I
11. Boogie Variations I 1:15 I B
12. Boogie Variations II 0:56 I B
13. Boogie Variations III 1:12 I B

Infos

℗ & © 1998 Bell Musik GmbH, Germany
Jeton Audiophile Recording
ISRC Code DEC 529805101-113
Printed in Germany
Made in Germany
Recorded 1987 & 1980 at Tonstudio Bauer, Ludwigsburg, Germany
Engineering by Carlos Albrecht
CD-Mastering: TACET Musikproduktion
[…] Bei Recherchen im Archiv entdeckte das Team von Bell Musik drei Boogie-Variationen, bei denen Monty Alexander jeweils nach Abschluß der Direktschnittaufnahmen zur Quartett-Platte 'Summerwind' (Jeton 60 006) die Finger entspannt laufen ließ. Sie sind hier als Bonus-Tracks erstmals dokumentiert [...]
Booklet, 12seitig

Innenring:
Master IFPI: ---
Presswerk IFPI: ---
JET 60002 P+O-40331-A2 10-98

Monty Alexander – Piano

Die Tracks 11 bis 13 werden weder auf dem Backcover noch auf der CD sondern ausschließlich im Booklet als Bonustracks erwähnt s.o.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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