I = Instrumental
L = Live
B = Bonustrack
H = Hidden Track
C = Coversong
LP
1
Track
Titel
Zeit
Besonderheit
Gesamtzeit
34:55
A 1.
Beast Reborn
1:00
A 2.
Ghost Of Achance
4:45
A 3.
Shores Ahead
5:30
A 4.
Sinister Light
4:24
B 5.
Traveller In Time
6:14
B 6.
Children`s Crusade
4:45
B 7.
War Of Currents
8:17
LP
2
Track
Titel
Zeit
Besonderheit
Gesamtzeit
28:38
A 1.
The Explorer
5:01
A 2.
Revenant Of The Sea
7:15
B 3.
Way Back Home
4:32
B 4.
My Sobriety Mind (For Those Who Left)
5:49
B 5.
Sacred Heart
6:01
BC
CD
Track
Titel
Zeit
Besonderheit
Gesamtzeit
57:36
1.
Beast Reborn
1:00
2.
Ghost Of Achance
4:45
3.
Shores Ahead
5:30
4.
Sinister Light
4:24
5.
Traveller In Time
6:14
6.
Children`s Crusade
4:45
7.
War Of Currents
8:21
8.
The Explorer
5:01
9.
Revenant Of The Sea
7:15
10.
Way Back Home
4:32
11.
My Sobriety Mind (For Those Who Left)
5:49
Infos
Limited 2LP`s in gatefold (orange with black swirls), standard CD in paper sleeve (https://shop.steamhammer.de/products/619536-mob-rules-beast-reborn aufgerufen am 16.7.20) (Bild 2 von der Steamhammer-Shop-Seite)
(Farbe könnte auch rot / gelb/ orange/ schwarz/ "smokey" oder "marbled" sein)
Sacred Heart ist ein DIO-Cover
Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?
Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten
Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern.
Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder
Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde.
Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen
zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten
durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also
häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die
Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was
für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung
und fordern die dicke Kohle.
Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede
Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag
forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett
aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE
Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal
anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.