Mitch Miller Orchestra Carolina In The Morning
7"

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1959
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Succès Philips / B 322.385 F
Musikrichtung Soundtrack
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. La Marche Des Gosses I
B 2. Carolina I

Infos

Diese Ausgabe aus Frankreich enthält die Tracks von dieser deutschen Fassung:


https://www.musik-sammler.de/release/mitch-miller-orchestra-carolina-in-the-morning-7-601880/

Allerdings sind hier A- und B-Seite in anderer Reihenfolge vorhanden,
die Titel auf französisch aufgedruckt.

Rechte: BIEM

Herstellerland lt. Stanzung Matrize.

Matrize (Seite A): A A3 223 85 1F 380
Matrize (Seite B): A A3 223 85 2F D1 380

Titel 1 ist der Soundtrack aus dem Film: "The Inn of The Sixth Happiness"

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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