Misfits Monster Mash
7", 1999, Limited Edition, Gelbes Vinyl, Glow in the Dark Vinyl

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Eigenproduktion / COM-MM45-0138
Musikrichtung Punk: Horror-Punk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 (3 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Monster Mash [Studio Version] C
2. Monster Mash [Live Version] L C

Infos

1st: Misfits.Com Records (December 29, 1999)
1000 glow-in-the-dark vinyl copies.

Producer: The Misfits.
Session: [10//1997 Power Play]
Live: [11] (track 2: 10/18/1997 at Power Play Studios; Newark, NJ)

"Monster Mash" Originally by "Bobby (Boris) Pickett" and the "Crypt-Kickers"

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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