Miles Davis Seven Steps To Heaven
LP, 1981, Re-Release

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 1981
Orig. Release 1963
Zeit 46:08
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. CBS / Sony Inc. Tokyo Japan / 18AP 2060
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 46:08  
1. Basin Street Blues 10:29 I
2. Seven Steps To Heaven 6:24 I
3. I Fall In Love Too Easily 6:47 I
4. So Near, So Far 7:00 I
5. Baby Won't You Please Come Home 8:27 I
6. Joshua 7:01 I

Infos

Recorded,
Tracks A1, A3, B2: April 16, 1963, Hollywood
Tracks: A2, B1, B3: May 14, 1963, New York

Manufactured by CBS/Sony Inc. (Tokyo Japan)

Matrix / Runout (Side A): 18AP-2060A1 | 1 A 1
Matrix / Runout (Side B): 18AP-2060B1 | 1 A 2
Rights Society: JASRAC


Trumpet – Miles Davis
Tenor Saxophone – George Coleman
Piano – Herbie Hancock (tracks: A2, B1, B3), Victor Feldman (tracks: A1, A3, B2)
Bass – Ron Carter
Drums – Anthony Williams (tracks: A2, B1, B3), Frank Butler (tracks: A1, A3, B2)

Liner Notes – Leonard Feather
Photography By [Cover] – Bob Cato
Producer – Teo Macero

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.