Mike Oldfield Tubular Bells
LP, 1973, Re-Release

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1973
Zeit 48:50
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polydor / 2933 722
Musikrichtung Rock: Art Rock, Progressive Rock, Psychedelic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 48:50  
A 1. Tubular Bells 25:00
B 2. Tubular Bells 23:50

Infos

Re-Release

Herstellungsland:
[Back Cover] Fabrique en France

Herstellungsland:
[Label] Fabrique en France

Herstellungsland:
[Matrix] Keine Angaben

KEIN EAN
KEIN LC

Mike Oldfield - Piano / Glockenspiel / Organ / Bass / Guitar / Mandoline / Percussion / Flageolot / Vocals
Jon Field - Flöte
Lindsay Cooper - Bass
Mundy Ellis - Vocals
Sally Oldfield - Vocals
Steve Broughton - Drums

Bild 01 Front Cover
Bild 02 Label Seite 1
Bild 03 Label Seite 2

Letzte Aktualisierung 13.12.2015

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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