Mike Oldfield Tubular Bells II
Laserdisc, 1992

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1992
Zeit 58:34
EAN-Nr. 745099068660
Label/Labelcode wea / LC 4281
Plattenfirma/Katalog-Nr. Warner Music Vision / WE 654
Musikrichtung Elektronische Musik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Laserdisc
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 58:34  
1. Sentinel 8:07 I
2. Dark Star 2:16 I
3. Clear Light 5:48 I
4. Blue Saloon 2:59 I
5. Sunjammer 2:32 I
6. Red Dawn 1:50 I
7. The Bell 6:59 I
8. Weightless 5:43 I
9. The Great Plain 4:47 I
10. Sunset Door 2:23 I
11. Tattoo 4:15 I
12. Altered State 5:12 I
13. Maya Gold 4:01 I
14. Moonshine 1:42 I
15. Reprise

Infos

The Performance - Live At Edinburgh Castle
Approx running time: 65 mins.
Produced by Management Works Ltd and Oldfield Music Overseas Ltd.
Published By: EMI Music (Publishers) Ltd/Oldfield Music Overseas Ltd.
Special Thanks to: Cherry Gillespie.
Stage Design: Mark Fisher of Fisher Park.
Audio Production: BBC Radio One.
Live Event Production: Management Works Ltd.
(P) 1992 Warner Music UK Ltd (C) 1992 Oldfield Music Overseas Ltd.
Under exclusive license to Warner Music UK Ltd. A Time Warner Company.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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