Mike Oldfield Tr3s Lunas II
CD, 2002, Bootleg

Herstellungsland Spanien
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Zeit 59:06
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / nicht vorhanden
Musikrichtung Pop: New Wave
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 59:06  
1. The Earth Spirit 2:31 I
2. Spirit Dance 2:25 I
3. Snow Cavern Flight 5:22 I
4. Redwings 2:30 I
5. Sprites 4:15 I
6. Solar System 5:31 I
7. Requiem Of The Sky 2:23 I
8. Moonlight Stroll 1:58 I
9. Lunar Jam 2:08 I
10. Joy Ride 2:50 I
11. Thou Art In Heaven 2:01 I
12. The Origin 8:06 I
13. The Journey 7:57 I
14. Landing 2:45 I
15. Unterwater Castle 1:36 I
16. Butterflies 3:05 I
17. Rebirth Tunnel 1:43 I

Infos

Kurz nach Erscheinen des Albums "Tres Lunas" von Mike Oldfield erschien September 2002 ein erstes Exemplar des Fan-Projektes "Tres Lunas II".
Verschiedene Fans extrahierten aus dem Spiel "Music Virtual Reality" von Mike Oldfield die Musicfiles und mischten diese neu ab.
Eine der guten Versionen ist die Kreation von Brandon Blume. Er mixte aus den ganzen Files 17 neue Tracks die harmonisch auf einander abgestimmt sind. Das ganze Album ist einen Touch softer als das Original.
Alle Tracks von "Tres Lunas 2" standen in unterschiedlichen Foren und Tauschbörsen als kostenlose MP3 Downloads zur Verfügung. Allerdings war dies rechtlich Bedenklich, da Copyrights gegenüber Mike Oldfield und Warner Music verletzt wurden. Daher konnte man meistens nur sehr kurze Zeit die Files, letztendlich Illegal, downloaden.
Das Cover und die restlichen Seiten stammen aus der "Feder" von Hans Claesson und Mige Iranzo.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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