Mike Oldfield To France
7", 1984

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1984
Zeit 8:23
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Virgin France S.A. / 90 134
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 8:23  
A 1. To France 4:43
B 2. In The Pool 3:40 I

Infos

Die Unterschiede zu diesem Datensatz sind:

- Coverrückseite mit Aufdruck "In The Pool"
- "In The Pool" auf Label Seite B korrekt geschrieben
- Mit Spielzeitangaben


Track 1 (Mike Oldfield)
Produced and engineered by Mike Oldfield and Simon Philips [sic!]
Vocals: Maggie Reilly
(P) 1984 Virgin Records Ltd
An Oldfield Music (Overseas) Production
Ed. Oldfield Music (Overseas) Ltd / Virgin Music Publishers Ltd

Track 2 (Mike Oldfield)
Produced and engineered by Mike Oldfield and Simon Philips [sic!]
(P) 1984 Virgin Records Ltd
An Oldfield Music (Overseas) Production
Ed. Oldfield Music (Overseas) Ltd / Virgin Music Publishers Ltd

Label: Virgin
Made in France (Angabe Aufdruck Labels)
Imprimé en France (Angabe Backcover)
Diffusion exclusive Virgin France S.A.
SACEM


Bilder:
1. Cover
2. Backcover
3. Label Seite A
4. Label Seite B


[Herstellungsland: Angabe Aufdruck Labels + Backcover]
[Tracklängen: Angabe Aufdruck Labels]
[Matrize: cut by FAR-RR MPO 90 134 A (Seite A); cut by FAR-RR 90134-B (Seite B)]
[Labelcode (LC): nicht vorhanden]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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