Michel Berger Voyou
CD, 2003, Re-Release, Remastered

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Orig. Release 1983
Zeit 37:31
EAN-Nr. 5050466017222
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Warner Music France / nicht vorhanden
Musikrichtung Pop: Chanson
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:31  
1. Voyou 4:38
2. La Minute De Silence 4:27
3. Incorrigible 4:38
4. Mandoline 4:41
5. Les Princes Des Villes 6:43
6. Lumière Du Jour 3:54
7. Squatter 5:50
8. Diego, Libre Dans Sa Tête 2:40

Infos

Paroles et musique de Michel Berger
Basse: Jannick Top
Batterie: Claude Salmieri
Guitares: Claude Engel
Piano: Michel Berger
Synthétiseurs: Georges Rodi
Coeurs: France, Jean-Pierre et Michel
"La minute de silence", avec le concours de Daniel Balavoine et l'aimable autorisation des disques Riviera LM
Trompette: Randy Brecker
Saxophone: Michaël Brecker, Patrick Bourgoin
Trombone: Tom Mallone
Prise de son, mixage: (sur système digital 4 pistes 3M), collaboration artistique et autres bêtises: Jean-Pierre Janiaud assisté d'Olivier Do Esprito Santo (Studio Gang)
Photo: Eva Sereni
Sygma Conception graphique: Stan Levy
Réalisation: Michel Berger
Paris-Janvier 1983

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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