Metal Church Building The Church
2-LP, 2009, Bootleg, Compilation, Limited Edition, Goldenes Vinyl, Schwarzes Vinyl

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 2009
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / nicht vorhanden
Musikrichtung Metal: Power Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
5 (4 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Deathwish
A 2. The Brave
A 3. Battalions
A 4. Gods Of Wrath
B 5. Thrasher I
B 6. Graveyard Lust I
B 7. The Unknown Song I
B 8. Deathwish I
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Deathwish
A 2. Red Skies I
A 3. Merciless Onslaught I
A 4. And Heads Will Roll I
B 5. Wake Up And Die
B 6. Put The Chains On
B 7. Arab Nations
B 8. Put The Chains On I

Infos

200 copies: LP1 als GOLD VINYL, LP 2 als BLACK VINYL

(Es existiert noch eine weitere Version:
300 copies: LP1 als CLEAR VINYL, LP als BLACK VINYL)


LP1:

Tracks 1-4: "The Four Hymns 1983 Demo"
Tracks 5-8: "May 1983 Demo"

LP2:

Track 1: "May 1983 Demo with Vocals"
Tracks 2-4: "Red Skies Demo 1981"
Tracks 5-7: "December 1981 Rehearsal"
Track 8: "Early 1981"

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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