Memphis Slim 20 Greatest Hits
LP, Best-Of, Re-Release

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1988
Zeit 54:57
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Cleo / CL 0023983
Musikrichtung Blues: Boogie Woogie
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 54:57  
A 1. Everyday I Have The Blues 2:59
A 2. Let's Get With It 2:25
A 3. Sassy Ma 2:46
A 4. Only Fools Have Fun 2:51
A 5. Little Lonely Girl 2:18
A 6. Strollin Thru The Park 4:43
A 7. Freedom 5:54
A 8. Forty Years Or More 4:40
B 9. All By Myself 2:15
B 10. Broadway Boogie 3:04
B 11. Ramble This Highway 2:53
B 12. Ballin The Jack 2:25
B 13. Rock Me Baby 5:12
B 14. This Little Woman 3:39
B 15. Gamblers Blues 4:05
B 16. I Am The Blues 2:48

Infos

Auf der LP sind 16 Tracks. Das Cover ist ein Fehldruck und listet auf der Rückseite 20 Tracks auf. Diese Version gibt es auch auf discogs.

Herstellungsland: laut Backcover: PRINTED IN HOLLAND
Katalognummer: laut Schmalseite: CL 0023983
Katalognummer: laut Backcover: MA 0023983
Katalognummer: laut Label: MA 0023983 and MAMC 00923983
Jahr Tonträger-Veröffentlichung: unbekannt, keinerlei Angaben (laut discogs ein Rerelease)
Matrize Seite A: MA 0023983-A1
Matrize Seite B: MA 0023983-B1
Labelcode: nicht vorhanden
© keine Angabe
℗ keine Angabe
Rechteverwertungsgesellschaft(en): SACEM SDRM SACD SGDL

Bilder:
1: Frontcover
2: Backcover
3: Label Seite A
4: Label Seite B

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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