Melanie Candles In The Rain
Promo-LP, 1970, Gatefold, Whitelabel

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1970
Zeit 37:42
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Buddah Records / 2318 006
Musikrichtung Singer/Songwriter/Liedermacher
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Promo-LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:42  
A 1. Candles In The Rain 1:42
A 2. Lay Down 3:49
A 3. Lovin Baby Girl 4:20
A 4. Citiest People 3:32
A 5. Leftover Wine 6:06
B 6. Alexander Beetle 2:55
B 7. The Good Guys 3:08
B 8. Carolina In My Mind 3:37
B 9. Ruby Tuesday 4:31
B 10. What Have They Done To My Song Ma 4:02

Infos

Label Aufdruck:
Ungeprüftes Muster
Unverkäufliche Musterplatte "sample not for sale"

Matrix Auslauf gestanzt:
Seite 1: ℗ 1970 E 70 ◊Z 00 2318 006 S1
Seite 2: ℗ 1970 E 70 ◊Z 00 2318 006 S2

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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