Meat Beat Manifesto Storm The Studio
2-LP

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1989
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Cadavre Exquis / CADEX 028
Musikrichtung Dark Wave/Gothic: EBM, Electro
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. God O.D. (Part 1)
2. God O.D. (Part 2)
3. God O.D. (Part 3)
4. God O.D. (Part 4)
5. Re-Animator (Part 1)
6. Re-Animator (Part 2)
7. Re-Animator (Part 3)
8. Re-Animator (Part 4)
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Strap Down (Part 1)
2. Strap Down (Part 2)
3. Strap Down (Part 3)
4. I Got The Fear (Part 1)
5. I Got The Fear (Part 2)
6. I Got The Fear (Part 3)
7. I Got The Fear (Part 4)

Infos

Vertrieb
Angaben auf dem Cover-Rücken: EFA 66628-15
Angaben auf dem Back-Cover: EFA | LP 66628|15 |

Licensed from Sweatbox Records SDX 040
P&C Sweatbox 1989

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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