Mayhem Out From The Dark
CD, 2020, Live

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 2020
Orig. Release 1996
Zeit 34:44
EAN-Nr. 801056777225
Label/Labelcode Peaceville Records / LC 01702
Plattenfirma/Katalog-Nr. Peaceville Records / CDVILED772
Musikrichtung Metal: Black Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
15 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 34:44  
1. Deathcrush 3:24 L
2. Chainsaw Gutsfuck 3:46 L
3. Necrolust 3:16 L
4. Pure Fucking Armageddon 2:50 L
5. Carnage 3:07 I L
6. Funeral Fog 5:31 L
7. Freezing Moon 6:23 L
8. Buried By Time & Dust 6:27 L

Infos

- auf der CD steht: Out From The Dark Norway 1989

Entgegen der weit verbreiteten Annahme, war dies weder die letzte Probe mit Dead, noch wurde sie 1991 aufgenommen – tatsächlich fand die Aufnahme 1989 statt. Dead verschickte mindestens eine Kopie, unter dem Titel „Bloody Rehearsals `89“.

℗ 1993 Peaceville Records
© 1993 Peaceville Records
Under license from MAYHEM
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Matrix / Runout: CDVILED772 18 A00
Mastering SID Code: IFPI L553
Mould SID Code: IFPI 94**

Erscheinungstermin: 6.3.2020 aber schon am 4.3.2020 zugeschickt!!

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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