Max Bruch Violinkonzert Nr. 1 G-Moll Op. 26
10", 1957, Mono, Re-Release, Gatefold

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1957
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Deutsche Grammophon / LPE 17 028
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
10"
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. 1. Satz: Allegro Moderato I
A 2. 2. Satz: Adagio I
B 3. 3. Satz: Finale I

Infos

Dirigent: Ferdinand Leitner
Liner Notes: K. W.
Orchester: Bamberger Symphoniker
Soloist, Violin: Wolfgang Schneiderhan

Liner notes only in German.
On the sleeve the title appears also in English and French.
stitched

Matrixinformationen:
Rights Society (Boxed): BIEM
Other (On back sleeve): 1/57
Matrix / Runout (Runout side A): 17028 A G 4 32173 KS DG (DG rotated 90° left) Made in Germany
Matrix / Runout (Runout side B): 17028 B G 4 32174 KS II DG (DG rotated 90° left) Made in Germany

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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