Massive Wagons The Good The Bad And The Ugly
CD, 2015, Compilation, Limited Edition, Digipak

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 2015
Zeit 65:25
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Off Yer Rocka Recordings / MW001
Musikrichtung Rock: Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 65:25  
1. Rising Tides 5:02 L
2. Dirty Little Secrets 3:28 L
3. Buck 4:42 L
4. Fight The System 5:30 L
5. Swt 4:15 L
6. Truth 4:24 L
7. One For Me 5:08 L
8. G-String Boogie 3:06 L
9. Blood Rain 4:00
10. Red Dress [Single Edit] 3:14
11. Ride On [2015 Remaster] 3:32
12. Heavy Metal Man [2015 Remaster] 3:51
13. Stranger [2015 Remaster] 3:51
14. Blackbird [2015 Remaster] 3:55
15. Shotgun Wedding 2:53
16. Red Dress [Naked Version] 4:34

Infos

Tracks 1-4: Recorded Live @ Hard Rock Hell Festival, Wales 13th November 2014
Tracks 5-8: Recorded Live @ Bootlegers, Kendal, England 24th April 2015
Tracks 9-10: Recorded @Axis Studio, Doncaster, England September 2013
Tracks 11-14: Recorded @ Assembly Line Studio, Preston, England 2011
Track 15: Recorded @ Lancaster Music CooP 2010

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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