Mary J. Blige + Mary J. Blige And U2 One
Split-Single-CD, 2006, Multimedia

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2006
Zeit 14:56
EAN-Nr. 602498562598
Label/Labelcode GEFFEN / LC 07266
Plattenfirma/Katalog-Nr. Geffen Records / 0602498562598
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
17 (5 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Single-CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 14:56  
1. Mary J. Blige And U2 One [Radio Edit] 4:04
2. Mary J. Blige I'm Going Down 3:24 L C
3. Mary J. Blige My Life '05 3:24
4. Mary J. Blige And U2 One [Video] 4:04

Infos

[Herstellungsland: Angabe Innenring CD-Rohling]
[Tracklängen: Backprint]
[Matrixnummer: 06024 985 625-9 01 * 51728598 - Strichcode (außen)]
[SID-Code CD-Master: IFPI LV26 (ganz außen)]
[SID-Code Presswerk: Made in Germany by EDC; IFPI 0115 (innen)]
[Booklet: none]
[LC 07266]

*Track 2 im Original von Rose Royce

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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